Anmeldungen und Zuweisungen
Ambulante Konsultationen und Notfälle
Zu ambulanten Konsultationen können Patienten über die Poliklinik E-Mail, Brief oder Telefon angemeldet werden. Die Zuweisung von Notfällen sollte telefonisch oder per E-Mail erfolgen (Kontakt)
Für Anmeldungen und Zuweisungen kann der InselLink verwendet werden.
Stationäre Behandlungen/Hospitalisationen
Die Triage zur stationären Behandlung erfolgt nach einer Beurteilung des Patienten in der Poliklinik. Die Patienten bitte dort anmelden (Kontakt). Auf der Zuweisung die Indikation und Dringlichkeit einer stationären Behandlung vermerken.
Für die Fachärztinnen:ärzte Dermatologie und Venerologie, die Patient:innen direkt zur stationären Behandlung einweisen möchten:
• Bei elektiven Eintritten: Zuweiserschreiben an Bettendispo.dermatologie@insel.ch senden. Bitte die Dringlichkeit der Zuweisung angeben z.B: Hospitalisation in spätestens 5 Tagen.
• Bei Notfällen: Anmeldung telefonisch über die Stationsverantwortliche Person Tel. +41 31 632 43 58, bei Ferienabwesenheit Bettendisposition ASH O West (via Zentrale des Inselspitals Tel. +41 31 632 21 11, Sucher 181 80 81). Anschliessend Zuweiserschreiben an Bettendispo.Dermatologie@insel.ch senden.
Aktenkonsil
Die Anmeldung eines Aktenkonsiliums erfolgt über den zuständigen Dienstarzt Dermatologie (Telefon: Zentrale Inselspital +41 31 632 21 11).
Ihre Fragen zum Aktenkonsilium geben Sie bitte auf dem angefügten Formular (Word-Formular) an. Auf bzw. mit diesem Formular sollen die Patientendaten (Personalien, Versicherungsdaten, Hausarztadresse etc.) übermittelt werden. Bitte das Word-Formular herunterladen und elektronisch ausfüllen. Die Mail-Adresse wird Ihnen der diensthabende Arzt mitteilen.
Verrechnung des Aktenkonsiliums:
- Bei ambulanten Konsilien wird die Rechnung an den Sozialversicherer (z.B. Krankenversicherung) gestellt.
- Bei hospitalisierten Patienten erfolgt die Rechnung an den Auftraggeber (zuweisendes Spital).
Wir weisen den Auftraggeber daraufhin, dass er im Einverständnis des Patienten das Aktenkonsilium bei der Universitätsklinik für Dermatologie in Auftrag gibt. Die Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten, dass es sich um eine Pflichtleistung, welche dem Sozialversicherer verrechnet wird, handelt, obliegt dem Auftraggeber.
Die Verrechnung erfolgt gemäss Tarmed.
Ärztliche Zweitmeinungen
Gerne stehen wir für Zweitmeinungen bei komplexen Fragestellungen zu Hauterkrankungen zur Verfügung; beispielsweise bei schwierigen dermatoonkologischen Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen sowie bei einem Einsatz von neuen und teuren Medikamenten (Biologics).
Anmeldung für Zweitmeinungen
Die Patienten können zur einer Konsultation über unsere dermatologische Poliklinik angemeldet werden. Wir bitten Sie vorab uns relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Unterlagen
Für die bestmögliche Beantwortung des Anliegens benötigen wir aktuelle und aussagefähige Unterlagen. Dies betrifft insbesondere Arztberichte und Informationen über stattgehabte Therapien, Befunde von Gewebeuntersuchungen (Histologien), Befunde bildgebender Diagnostik (CT, PET-CT, MRI), Laborbefunde und weitere relevante Unterlagen.

